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Prozess zu Pro-Guttenberg-Demo: Pikante Details offengelegt

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Foto: CC-BY Fotografiona

Kilian A. (Name geändert) wollte am 5. März 2011 mit seinem Schild “Raubkopierer sind keine Verbrecher” auf die Pro-Guttenberg-Demonstration am Brandenburger Tor. Nachdem er ein paar Minuten auf der Kundgebung war, wurde er von der Polizei des Platzes verwiesen, weil er der “linken Szene” zuzuordnen sei. Dagegen hat Kilian A. vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit geklagt – und nicht Recht bekommen.

Das Gericht befand in der Urteilsbegründung (PDF), dass Transparente mit “Köpfe ab bei ARD und ZDF” im Gegensatz zum Schild des Klägers mit der Aufschrift “Raubkopierer sind keine Verbrecher” eine Unterstützung des ehemaligen Verteidigungsministers darstellten. Der Kläger habe mit dem Wort “Raubkopierer” Guttenberg abwerten wollen, was eine Einschätzung der Polizei, der Kläger sei der “linken Szene” zuzuordnen, zumindest irgendwie unterstütze.

Pikante Details in der Verfahrensakte

Am Rande des Verfahrens um die Pro-Guttenberg-Demonstration, die bei manchen Kommentatoren Freudentränen a la “Einen so massiven Auftritt der urbanen Spaßguerilla hatte Berlin lange nicht mehr erlebt” auslöste, sind spannende und lustige Details zu Tage gekommen. Die Demonstration war von Aktivisten der Hedonistischen Internationale als christdemokratische Veranstaltung angemeldet worden – was die Polizei bis zum Ende der Veranstaltung nicht durchschaute.

So steht im Verlaufsbericht der Polizei, in den wir Einblick hatten:

“Der Versammlungsleiter, der während der Versammlung gegenüber Polizei und Presse seine Pro Guttenberg Haltung aufrecht erhalten wollte, “outete” sich nach Abschluss der Veranstaltung als “Contra-Guttenberg” in einem Presseinterview. Dieses Haltung, die weder im Rahmen des zuvor geführten Veranstaltergespräches noch zu Einsatzbeginn durch die eingesetzten Kräfte in der Erstphase erkannt werden konnte, führte zu erheblichen Irritationen auf allen Seiten. Der Versammlungsleiter täuschte bewusst und gewollt zum Thema; eine professionelle Bewertung konnte meines Erachtens so nicht erfolgen.”

Die Polizei fragte dann beim Justziar der Polizei an, ob sie rechtlich gegen die Satireaktion vorgehen könne und bekam folgende Antwort:

Nach Rücksprache mit Herrn [..] liegt hier kein Verstoß VersG vor. Die Darstellungsfreiheit der Satire wird vollumfänglich vom Versammlungsrecht getragen.

Toll sind auch weitere Aussagen in der Akte, die sich auf die angeblich mehr als 500.000 Facebook-Unterstützer des Ex-Verteidigungsminister beziehen:

Zumindest anfänglich waren diese Zahlen als realistisch einzustufen, da sich die teilnehmer überwiegend über Facebook, Twitter und andere “social communitics” organisierten.

Demonstrationsbericht direkt dem Verfassungsschutz weitergeleitet

Die Akten geben aber auch Aufschluss darüber, dass ein Bericht über die Demonstration von der Polizei direkt zum Berliner Verfassungsschutz gesendet wurde. Darauf verweist eine E-Mailadresse in den Akten. Interessant, dass dies bei einer völlig friedlichen satirischen Aktion geschieht.

Und es gibt weitere pikante Details, die auf das Denken bei der Polizei schließen lassen. So ist in den Akten mehrfach ein Verweis auf eine “linksorientierte Presse” zu lesen:

Die vielfach in Erscheinung tretende linksorientierte Presse begleitete mit Ton und Bild die Handlungsabfolge der eingesetzten Kräfte.

Bei der Berliner Polizei wird also zwischen linken und nicht-linken Journalisten unterschieden. Auf ebenjener politischen Einordnung wurde übrigens auch dem Kläger Kilian A. der Zutritt zur Demonstration verwehrt. Und das, obwohl der Anmelder der Pro-Guttenberg-Demo immer wieder der Polizei – die ihn drängte “Linke” aus der Demo zu werfen – sagte, dass alle an seiner Demonstration teilnehmen dürften.

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